Dr. Wilfried Seehafer, Rechtsanwalt und Mediator

Was ist Mediation?
Mediation (lat.: "Vermittlung") ist eine außergerichtliche Form der Lösung von Konflikten. Kennzeichnend für sie ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts eigenverantwortlich versuchen, eigene Lösungen zu finden. Dabei werden sie von einem unabhängigen Dritten (dem Mediator) unterstützt, der - anders als etwa ein Richter - keine Entscheidungsbefugnis besitzt. Kennzeichnend für den Mediator ist vielmehr seine Fähigkeit zur strukturierten Ver­handlungsführung, mit der er die Parteien anleitet, meist schnelle und flexible, manchmal auch noch kostengünstigere Regelungen zu finden, von der alle Beteiligten profitieren.
Die Interessen der Beteiligten werden berücksichtigt, Blockadesituationen werden aufgebrochen, gegenseitige Kommunikation wird wieder ermöglicht.
Die Mediation ist eine alte Idee zur Lösung von Konflikten, deren Wurzeln sich weit über 2000 Jahre zurückverfolgen lassen. Seit den 80er Jahren steigt auch in Deutschland das Inte­resse an Mediation. Sie wird zunehmend von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten profes­sionalisiert.

Welche Besonderheiten zeichnen die Mediation aus:
Mediationsverfahren zeichnen sich durch folgende Kriterien aus, die sie von anderen Formen der Regelung von Konflikten, insbesondere Gerichtsverfahren, unterscheiden:

  • Freiwilligkeit: Die Parteien entschließen sich aus freiem Willen zur Teilnahme!
  • Vertraulichkeit: Die Parteien und die Mediatoren verpflichten sich zur Vertrau­lichkeit!
  • Informiertheit: Entscheidungen sollen auf der Basis aller notwendigen Infor­matio­nen getroffen werden!
  • Eigenverantwortlichkeit: Die Parteien bestimmen selbst die Lösung!
  • Unabhängigkeit / Allparteilichkeit des Mediators: Der Mediator unterstützt alle Parteien bei der Suche nach allseits zufriedenstellenden Lösungen!
  • Ergebnisoffenheit: Mediationsverfahren sind offen für flexible und kreative Lösun­gen.

Dieses verdeutlicht nochmals, dass die beteiligten Parteien für den Ausgang und für die Dauer des Verfahrens selbst verantwortlich sind - und der Vorteil für die Parteien liegt darin:

  • Es gibt keine Verlierer,
  • Bewahrung von Respekt und Achtung zwischen „streitenden“ Parteien,
  • Beziehungen werden verbessert,
  • Berücksichtigung der eigenen Bedürfnisse im Verfahren,
  • Reduzierung emotionaler Belastung,
  • Außergerichtliche Einigungen werden gefördert, bzw. herbeigeführt,
  • Einsparpotentiale bei den Faktoren Zeit und Geld.

 

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Mediation als anwaltliche Aufgabe – oder welche Vorteile bietet die Mediation durch einen Rechtsanwalt.
Mediation in ihren verschiedenen Anwendungsbereichen ist ein Tätigkeitsfeld für die Anwalt­schaft. Sie ist ausdrücklich in § 18 Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) verankert. Diese Vorschrift korrespondiert mit § 1 Abs. 3 BORA, wonach ein Rechtsanwalt als unab­hängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten seine Mandanten vor Rechts­verlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend begleiten soll.
In diesen o.g. berufsrechtlichen Regelungen ist der Zugang der Anwaltschaft zu diesen neuen Formen der außergerichtlichen Streitbeilegung verankert.
Dem Anwalt als Organ der Rechtspflege kommt somit im außergerichtlichen Raum noch grö­ßere Bedeutung zu. Er ist nicht nur einseitiger Parteivertreter, sondern auch Streitmittler.
Wird der Rechtsanwalt als Vermittler, Schlichter oder Mediator tätig, unterliegt er den Regeln des anwaltlichen Berufsrechts; – erst  nach geeigneter Ausbildung darf sich der Rechtsanwalt nach außen als "Mediator" bezeichnen [§ 7a BORA]. Ansonsten ist der Begriff „Mediator“ keine „geschützte“ Berufsbezeichnung - und es kann sich jeder (mit oder ohne Ausbildung) „Mediator“ nennen. Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist für Rechtsanwälte auch gesetzlich geregelt.
Rechtsanwälte sind - nach ihrem Berufsbild - der Motor auf der Suche nach Gerechtigkeit, sie sind die Gestalter der Gesellschaft (Streck, AnwBl 2003, 253).
In der Mediation suchen die Konfliktparteien ihre eigene, private Lösung, die nicht die recht­lich richtige sein muss. Die Konfliktparteien wollen allerdings diese Lösung nur vereinbaren, wenn sie ihr Recht ken­nengelernt haben. Dafür ist der Rechtsanwalt der Fachmann, den die Konfliktparteien - wie im sonstigen Leben auch - benötigen.
Der Rechtsanwalt ist der berufene Berater und Vertreter der Bevölkerung in allen Rechts­angelegenheiten – und somit auch in der Mediation.

Weitere Einzelheiten erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Dr. jur. Dipl. Ing. Wilfried Seehafer
Rechtsanwalt - Mediator ............
Fachanwalt für Medizinrecht und Steuerrecht
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